Anerkennung ausländischer Zeiten

Professionelle Unterstützung bei der Anerkennung internationaler Arbeitszeiten

Warum ist die Anerkennung ausländischer Zeiten wichtig?

Viele Menschen mit internationaler Arbeitsbiografie wissen nicht, dass ihre im Ausland erworbenen Arbeitszeiten bei der deutschen Rente berücksichtigt werden können. Diese Zeiten können entscheidend dafür sein, ob Sie überhaupt Anspruch auf eine deutsche Rente haben und wie hoch diese ausfällt. Ohne professionelle Unterstützung gehen oft wichtige Ansprüche verloren.

Länder mit Sozialversicherungsabkommen

Deutschland hat mit vielen Ländern Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die eine Anerkennung ausländischer Zeiten ermöglichen. Besonders häufig unterstützen wir bei:

Polen

Umfassendes Sozialversicherungsabkommen mit detaillierten Regelungen für Rentenansprüche

Ukraine

Spezielle Regelungen für Arbeitszeiten aus der Ukraine, auch vor der Unabhängigkeit

Russland

Anerkennung von Arbeitszeiten aus der ehemaligen Sowjetunion und der Russischen Föderation

EU-Länder

Alle EU-Mitgliedstaaten mit koordinierten Sozialversicherungssystemen

Unsere Leistungen im Detail

Beschaffung internationaler Dokumente

Wir helfen Ihnen dabei, alle erforderlichen Unterlagen aus dem Ausland zu beschaffen, einschließlich Arbeitszeugnissen, Versicherungsnachweisen und Rentenbescheinigungen.

Professionelle Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung aller ausländischen Dokumente durch vereidigte Übersetzer, die von deutschen Behörden anerkannt werden.

Antragstellung bei Behörden

Professionelle Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung und den entsprechenden ausländischen Behörden mit allen erforderlichen Unterlagen.

Begleitung des Anerkennungsverfahrens

Kontinuierliche Betreuung während des gesamten Anerkennungsverfahrens, Kommunikation mit Behörden und Nachverfolgung des Bearbeitungsstands.

Typische Anerkennungsfälle

Arbeitszeiten aus der ehemaligen Sowjetunion

Anerkennung von Arbeitszeiten aus der Ukraine, Belarus, Russland und anderen Nachfolgestaaten der UdSSR für die deutsche Rente.

Häufiger Fall 6-12 Monate Bearbeitungszeit

EU-Arbeitszeiten

Zusammenführung von Arbeitszeiten aus verschiedenen EU-Ländern für eine koordinierte Rentenberechnung.

Standardverfahren 3-6 Monate Bearbeitungszeit

Polnische Arbeitszeiten

Anerkennung von Arbeitszeiten aus Polen, sowohl aus der Zeit vor als auch nach dem EU-Beitritt.

Etabliertes Verfahren 4-8 Monate Bearbeitungszeit

Drittstaaten mit Abkommen

Anerkennung von Arbeitszeiten aus Ländern wie Türkei, Tunesien, Marokko und anderen Vertragsstaaten.

Komplexes Verfahren 8-15 Monate Bearbeitungszeit

Erforderliche Dokumente

Grundlegende Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Sozialversicherungsausweis Deutschland
  • Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung

Ausländische Nachweise

  • Arbeitszeugnisse aus dem Ausland
  • Versicherungsnachweise (z.B. ZUS aus Polen)
  • Rentenbescheide aus dem Ausland
  • Lohnabrechnungen oder Gehaltsbestätigungen

Häufige Herausforderungen

Fehlende oder unvollständige Dokumente

Viele Arbeitgeber oder Behörden aus der Vergangenheit existieren nicht mehr. Wir kennen alternative Wege zur Beschaffung der benötigten Nachweise.

Sprachbarrieren

Kommunikation mit ausländischen Behörden und Verständnis komplexer Rechtslage in verschiedenen Sprachen.

Komplexe Rechtslage

Verschiedene Sozialversicherungsabkommen mit unterschiedlichen Regelungen und Übergangsbestimmungen.

Erfolgsgeschichte

"Dank der professionellen Unterstützung konnten wir 15 Jahre Arbeitszeit aus Polen für die deutsche Rente anerkennen lassen. Dies führte zu einer Erhöhung der monatlichen Rente um über 200 Euro. Ohne diese Hilfe hätte ich nie gewusst, dass diese Möglichkeit besteht."
- Maria K., Rentnerin aus Berlin

Lassen Sie Ihre ausländischen Zeiten anerkennen

Verschenken Sie keine Rentenansprüche! Wir helfen Ihnen dabei, alle Ihre internationalen Arbeitszeiten für die deutsche Rente zu nutzen.

Jetzt Beratung anfragen